Riestern

Der Begriff Riester-Rente ist wohl für kaum jemanden wirklich fremd. Die Frage ist nur, wie viele Menschen auch wirklich wissen, was dahinter steht.
Der Namensgeber für diese Rentenform ist Walter Riester, der um den Jahrtausendwechsel Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der Bundesrepublik Deutschland war. Er hat die Idee einer privaten und freiwilligen Altersvorsorge und auch die Förderung dieser auf den Weg gebracht. Anlass hierzu war die Rentenreform 2000/2001, die besagt, dass ein sogenannter Eckrentner, also ein Arbeiter, der 45 Jahre gesetzliche Rentenbeiträge eingezahlt hat, nur noch 67% anstatt der früheren 70% seines früheren Gehaltes bekommen sollte. Aus diesem Grund wurde die Notwendigkeit gesehen, die Rente im Alter durch zusätzliche private Verträge aufzustocken.
Die Riester-Rente ist nicht unumstritten, aber dennoch steigt die Zahl der abgeschlossenen Verträge kontinuierlich. In Zahlen ausgedrückt: In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Abschlüsse auf über 14 Millionen verzehnfacht.
Grundsätzlich kann man sagen, dass der Antragsteller kein finanzielles Risiko eingeht, da der Anbieter, bei dem diese zusätzliche Rente abgeschlossen wird garantieren muss, dass mindestens die Summe der gezahlten Beiträge am Ende auch ausgezahlt wird. Dies geschieht in Form einer lebenslangen Rente, die entweder gleichbleibend oder steigend gezahlt wird. Außerdem wird bei Vertragsabschluss eine Garantiezeit festgelegt, die auf alle Fälle die Rente gezahlt wird. Sollte der Antragsteller vor Ablauf dieser Garantiezeit versterben, wird das Geld an den Ehepartner weitergezahlt.

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